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» Vergnügungssteuer und Umsatzsteuer abschaffen ?! «

Ich bin zwar kein Finanzverwaltungsexperte, jedoch kann auch ich mir vorstellen, dass der Verwaltungsaufwand für die Vergnüügungssteuer der Gemeinde sehr hoch ist.

Auf der anderen Seite sind komunale Abgaben, die auf der Basis eines "Vergügungssteuersatzes" nach Einsatz oder Netto Kasse erhoben werden, immer auch ungerecht.

Da einige Gemeinden mitlerweile nach Sätzen von 19% der Netto Kasse streben oder 8% des Spielereinsatzes erhoben wird, ist offensichtlich, dass der Gesetzgeber an einer objektiven Besteuerung, die gleichzeitig auch ein wirtschaftliches Überleben der Betriebe zulässt, nicht immer interessiert ist.

Ich könnte mir vorstellen, dass wir als Gewerbetreibende in der Umstazsteuer bleiben.
[b]Eine Vergnügungssteuer als solche gehört abgeschaft. [/b]

[b][u][size=18]Alternativ[/size][/u][/b] könnte ich mir vorstellen, dass eine Konzession für eine Spielhalle zeitlich befristet für z.B. ein Jahr ausgegeben wird.
- Nach Ablauf des Jahres besteht seitens des Konzessionärs [u]Anspruch[/u] auf eine Neue.
- Sollte ein Jahr lang keine Konzession neu abgefordert werden, so erlischt der Anspruch (Baugenehmigung ist neu zu beantragen)
- Zur Vermeidung von Erdrosselungen darf die Konzession nicht mehr kosten als z.Zt. üblich.
- Erhöhungen der Gebühren dürfen maximal 10% im Verlauf von 5 Jahren betragen. (Aus Mietrecht übernommen)
- Die Gebühr ist im Voraus zu bezahlen. (Keine Ausfälle möglich)

[b]Vorteile:[/b]
[b]Das Geld bleibt komplett in der Gemeinde.[/b]
[b]Verwaltungsaufwand gesparrt.[/b]
[b]Regelungsfunktion bei der Ansiedelung von Spielstätten verbessert, da Geschlossene nach einem Jahr nicht wieder auf gemacht werden können, ohne dass die Baugenehmigung neu erteilt wird.[/b]

Mein Vorschlag muß nicht jedem gefallen, aber so könnte das Problem vielleicht gelöst werden. Sicher reden wir hier auch über [b]Mindereinnahmen[/b] seitens der Gemeinden, aber auch über erhebliche [b]Kostensenkungen[/b].
Gleichzeitig ist sichergestellt, dass [b]Steueranmeldungen regelmäßig[/b] erfolgen (Steuerliche UB) und verurteilte [b]Straftäter[/b] (§281 StgB) dieses Gewerbe nicht mehr ausüben dürfen. (Gewerbezentralregister, Einhaltung der SpielV)
Ein weiterer [b]Ausgleich[/b] würde über [b]Mehreinnahmen[/b] bei der [b]Gewerbesteuer[/b] kompensiert und der Unternehmer kann [b]Investitionen[/b], verbunden mit weiteren [b]Arbeitsplätzen[/b] tätigen.

Ich hoffe keinen gelangweit zu haben, weiss aber auch, dass derart revolutionäre Ideen nicht gerne gehört werden. großes Grinsen  

Auch wenn nicht meine Baustelle:
Eine Casinoabgabe wäre ok wenn es eine Regelung gäbe, dass die "Gehälter" der Betreiber dem Aufwand entsprechen würden.
Da nach meinem Wissen die "Gehälter" nicht der Abgabe unterliegen, findet hier eine Marktwirtschaftlich unübliche Verzerrung zum Nachteil der Nutzniesser (Gemeinschaft) vor.
Dem könnte Einhalt geboten werden.
Staatliche Casinos müssten im Mehrheitseigentum des Staates bleiben!
Auch hier könnten 49% Anteile "auf Zeit" konzessioniert werden und die Umsatzsteuer gelten.
51% Des Nettoumsatzes würde direkt in die Stadtkasse fliessen. Der Konzessionär hätte die Betriebskosten zu tragen.



Gepostet am 01.09.2007 um 18:23 von:
Benutzer: Corleis
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