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Kurze Zwischeninformation zu diesem Thema:

Lt. Auskunft des führenden Herstellers in Deutschland ist technisch sichergestellt, dass mit der Wirtekarte[U] kein höherer Betrag [/U]bei geschlossenem Geldgewinnspielgerät aus dem GGSG geholt werden kann, [U]als der ursprünglich aufgefüllte Betrag [/U].

Grüße



Gepostet am 01.09.2007 um 13:29 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=16393#post16393


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