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» Vergnügungssteuer und Umsatzsteuer abschaffen ?! «

 Moin  

Geldspiel gehört zwar nicht zu den Waren des tägl. Bedarfs, ist aber lt. 6.EG-Richtl. von der USt. zu befreien. Augen rollen  


Wo bezahlen die Casinos denn Umsatzsteuer? wut    wut    Kopfkratz    Kopfkratz  


 Danke  



Gepostet am 01.09.2007 um 10:05 von:
Benutzer: magnum
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=16387#post16387


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