Forum-Gewerberecht

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Gewerbetreibender ist derjenige, in dessen Namen und auf dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird. Der Stellvertreter tritt an die Stelle des Gewerbetreibenden. Er leitet den Betrieb zwar selbständig und nicht auf Weisung, aber im Namen und auf Rechnung des Gewerbetreibenden. Bei der Gewerbeanmeldung ist daher, wie richtig festgestellt, der Name des Gewerbetreibenden, nicht der des Insolvenzverwalters einzutragen. Der Insolvenzverwalter kann ggf. in Zeile 11 zur Klarstellung eingetragen werden (entgegen dem dortigen Text).

Da der Insolvenzverwalter angegeben hat, das Gewerbe werde nur betrieben, um die Forderungen der Gläubiger zu befriedigen sollte der Sachverhalt aber noch genauer abgeklärt werden. Vielleicht wurde hier eine Auffanggesellschaft oder ähnliches gegründet, die nur die Schulden abwickelt und mit dem bisherigen Inhaber nichts zu tun hat. In diesem Fall könnte der Insolvenzverwalter tatsächlich der Gewerbetreibende sein.

Die Insolvenzordnung bietet für uns Gewerberechtler immer wieder etwas Neues  Kopfkratz   . Da wird es uns wenigstens nicht langweilig.



Gepostet am 31.08.2007 um 12:23 von:
Benutzer: Ingolstadt
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