Forum-Gewerberecht

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Hallo aus der BUGA-Stadt Gera,

Ein Gewerbetreibender in unserem Zuständigkeitsbereich ist in Insolvenz. Das Gewerbe hat er auch abgemeldet. Nun haben wir erfahren, dass das Gewerbe durch den Insolvenzverwalter weiter betrieben wird. Der Insolvenzverwalter bestätigte uns, dass der Betrieb im Rahmen der Insolvenzverwaltung weiter betrieben wird, um die Forderungen der Gläubiger zu erfüllen.

Nach § 45 GewO ist der Insolvenzverwalter der Stellvertreter des Gewerbetreibenden.
Nach meiner Auffassung muss der Insolvenzverwalter in seiner Stellvertreterfunktion das Gewerbe wieder anmelden und zwar [u]für den Gewerbetreibenden[/u]. D. h. auf dem Vordruck GewA 1 kommen unter "Angaben zur Person" die Daten des Gewerbetreibenden, der in Insolvenz ist, und in Feld Nr. 11 die Daten des Insolvenzverwalters.
Der Insolvenzverwalter sieht dies nicht so. Er meint, dass der ehem. Gewerbetreibende mit der Sache nichts mehr zu tun hat und daher seine Daten unter "Angaben zur Person" stehen sollen. Meine Meinung: Der Insolvenzverwalter ist nicht Gewerbetreibender!!!

Wie seht ihr die Sache?



Gepostet am 31.08.2007 um 11:41 von:
Benutzer: OrDnUnGsAnDy
Der Original-Beitrag :
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