Forum-Gewerberecht

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 Moin  

obwohl das Thema schon etwas Staub angesetzt hat, möchte ich zum Gebührentourismus noch einmal Stellung beziehen.

Uns ist es in den mittelhessischen Kreisen vor Jahren gelungen die Gebühren nach § 34c GewO zu vereinheitlichen. Zumindest im Regierungsbezirk Gießen macht es daher keinen Sinn mehr, Gebührentourismus zu betreiben.

Und unsere Gemeinden haben mit unserer Hilfe ebenfalls einheitliche Gebührensätze für die übrigen gewerberechtlichen Amtshandlungen vereinbart.

Im Übrigen schließe ich mich den Ausführungen der Kollegen an. Ist eine Betriebssitzbegründung nicht plausibel, kann man der Sache nachgehen. Mich wundert, dass ein zukünftiger Bewachungsgewerbetreibender erstmal beim Billigkreis eine Erlaubnis beantragt, offenbar bevor er sich über alle anderen Fragen, die seine Existenzgründung betreffen im Klaren ist. Logisch wäre, die Erlaubnis zu beantragen, wenn alle anderen Fragen grundsätzlicher Bedeutung und dazu gehört zweifelsohne auch der Betriebssitz geklärt sind. Der Mensch weiß nichts über Standortfaktoren, Mieten, Pachten Immobilienpreise für Gewerberäume und will schon die Erlaubnis?!

Der Feind sitzt machmal in den eigenen Reihen. So hat eine Kreisverwaltung im Nordosten der Republik zentral Erlaubnisse nach § 34c GewO für die Finanzdienstleister einer großen und bekannten Gesellschaft erteilt und zwar unabhängig davon, ob die in Flensburg, Garmisch, Kleve oder Görlitz ansässig waren. Die Vermittler hatten in dem betroffenen Kreis am Sitz einer großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Schein-)Zweigniederlassungen angemeldet. Die Erlaubnisse wurden mit Rabatt erteilt.

Ich meine, dass uns unsere Kundschaft gelegentlich hinters Licht führt, ist normal. Da wissen wir ja alle, wo die Front verläuft. Dass uns aber die eigenen "Kollegen" in Hunderten von Einzelfällen in den Rücken fallen, war für mich lange undenkbar (vielleicht bin ich zu naiv) und hat meinen Kamm unermesslich  schimpf    wut    Wand       schwellen lassen. Ich bin dann nicht untätig geblieben und habe unser Ministerium verständigt, das dann über das Bundesministerium Kontakt zum zuständigen Landesministerium aufgenommen hat. Letzteres soll dann dafür gesorgt haben, dass diese Praxis endlich ein Ende hatte.

Mit Grüßen aus Wetzlar schicke ich Euch ins Wochenende
 Bye!  
Frank Schuster



Gepostet am 31.08.2007 um 09:22 von:
Benutzer: Civil Servant
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