Forum-Gewerberecht
» Untersagung nach § 16 Handwerksordnung «
Danke für die Hilfe, wäre es dann vielleicht besser erst ein Owi-Verfahren durchzuziehen bevor man untersagt?
wäre es möglich, den Bescheid anzuschauen, um einfach mal ein Geistesblitz zu bekommen bzw. zu sehen, auf was man alles achten müsste?
Gepostet am 29.08.2007 um 16:46 von:
Benutzer: Monal
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