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» Untersagung nach § 16 Handwerksordnung «

    liebe Kollegen,

seit ungefähr einem halben Jahr beantragt die Handwerkskammer des Öfteren bei uns im Gewerberecht gegen bestimmte Gewerbetreibende eine Untersagung nach § 16 Handwerksordnung.
Dies ist der Fall, wenn z. B. der Gewerbetreibende zulassungspflichtige Handwerkstätigkeiten ausübt, ohne in die Handwerksrolle eingetragen zu sein.

Wir haben dann meist unsere generellen Zuverlässigkeitsanfragen gemacht (wobei negativ) und eine Vor-Ort-Besichtigung, ob tatsächlich ein Gewerbebetrieb ausgeübt wird.
Meist verläuft es nicht sehr erfolgreich, da die Leute meist Wohn- gleich Betriebssitz haben und nur durch ein Wohnhaus, kein Gewerbebetrieb erkennbar ist.

Unser Anliegen wäre jetzt, wie der Ablauf solcher Verfahren in anderen Behörden ist. Anschreiben, Anhörung? Hat jemand von euch schon mal einen Bescheid nach § 16 HwO erlassen?
Für Hilfen wären wir sehr dankbar.  Danke  

Grüße aus dem verregneten Bayern
   



Gepostet am 29.08.2007 um 15:41 von:
Benutzer: Monal
Der Original-Beitrag :
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