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» Vergnügungssteuer und Umsatzsteuer abschaffen ?! «

Hallo Stefan,

sorry werde Euer Unwort 2006 natürlich nicht mehr verwenden.

Nennen wir es besser "Spieleinsatzabgabe".

Dieses Wort hätte auch den Charme, dass man es anders als bei einer Steuer mit einer Zweckbindung belegen könnte.

Z.B. 50 % der Abgaben müssten für eine "richtige" Glücksspielaufsicht mit Kontrollstellen, Infopool u.a. Kleinigkeiten und die Glücksspielsuchtberatung / -vorbeugung verwendet werden und die restlichen 50 % für den Lastenausgleich der Kommunen und das Land.

Von % hatte ich ja noch gar nicht gesprochen, aber 10% Spieleinsatzabgabe finde ich persönlich zu viel, weil Ihr sollt ja auch noch von etwas leben, investieren und die Einkommensteuer wollen wir nicht vergessen.

Wenn man jetzt von ca. 2 % ausgehen würde, dann fände ich das auch O.K.

Und wenn man eine richtige Glücksspielaufsicht hätte, dann würde man auch schneller Herr über die Fungames, die Herrschaften ohne Steuerambitionen und die illegalen Zocks werden.


Gruß Meike



Gepostet am 28.08.2007 um 21:22 von:
Benutzer: Meike
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