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» Vergnügungssteuer und Umsatzsteuer abschaffen ?! «

Gruß an Alle,

in mehreren Themen wurde immer wieder von Aufstellerseite die Vergnügungssteuer und Umsatzsteuer moniert, aber soweit ich gesehen habe, kein eigenständiges Thema dazu angelegt.

Ich begebe mich jetzt auf ein Gebiet, welches nicht meine Schwerpunkttätigkeit ist, - muss ich gleich vorweg sagen-, daher Nachsicht bei vielleicht falschem terminus technicus.

Ich versuche hier mal die Problematiken, die immer wieder vorgetragen wurden, zusammen zu fassen.- Werde dabei sicherlich etwas vergessen, aber Ihr werdet wahrscheinlich reichlich nachlegen.

[b]1. Vergnügungssteuer[/b] hat Erdrosselungswirkung und ist gerade bei GGSG der neuen Generation kaum tragbar. ( so die Aufsteller)

Von Seiten der Kommunen weiß ich, dass die neuen Vergnügungssteuersatzungen meist sehr arbeitsintensiv sind und wenn man sich im Produkthaushalt befindet mit den Personalkosten und Kosten innere Verwaltung fast ein Nullsummenspiel darstellen. - vor allem bei Kommunen mit geringem Steuersatz

Die Vergnügungssteuer als solches stellt eine Bagatellsteuer dar, welche nach Landesrecht abgeschafft werden kann. - habe auch jetzt gelernt, dass die Bayern das schon längst gemacht haben und daher einige "Steuerflüchtlinge" aufnehmen mussten-

Wenn eine Bagatellsteuer abgeschafft wird, wird üblicher Weise über einen Lastenausgleich die Kommune entschädigt.

[b]2. Umsatzsteuer[/b] ist aufgrund europarechtlicher Diskrepanzen beim gewerblichen Glücksspiel nicht anwendbar. ( so musste ich lernen - habe davon keine Ahnung und nehme es mal so hin)


Ich stelle hier mal zur Diskussion,- gerade mit Blick auf einen Glücksspielstaatsvertrag, wo sich ohnehin nun alle Länder immer wieder mit der Thematik Glücksspiel gewerblich / staatlich gemeinsam auseinander setzen müssen-, wie wäre es, wenn man die Umsatzsteuer und Vergnügungssteuer abschafft, bzw. gar nicht wieder nachzubessern versucht, einen klaren Schnitt macht und alle, d.h. gewerbliche und staatliche müssten feste Abgaben nach Spieleinsatz bezahlen.

- Wer jetzt ruft, dass geht nicht, weil die Auszahlungen so hoch sind, sollte bedenken, dass bei den Slotmachines in der Spielbank auch um die 92% AQ vorhanden ist und über den Prozentsatz kann man ja diskutieren.-

Dies könnte man natürlich nur hinbekommen, wenn es gesetzlich (endlich) vorgeschrieben wird, dass an einer fest definierten Schnittstelle im GGSG und UHG ein fest definierter Auslesestreifen monatlich gezogen werden muss und aufbewahrt werden muss.

Beim staatlichen Spiel ist zumindest in der Spielbank eh das "Finanzamt" dabei und beim staatlichen Lotto / Wette müsste man sich was adäquates überlegen.

Da Ihr ohnehin monatlich Eure Umsatzsteuervoranmeldungen abgebt, könnte man da gleich einen zusätzlichen Bogen dran hängen, Spieleinsatzsteuer.

Und um den ganzen "Steuerflüchtlingen" in den Vereinen Herr zu werden, müsste man das Steuerstrafrecht etwas anziehen, d.h. bei Feststellung, dass jmd. Geräte aufstellt, deren Spieleinsatz steuerlich seit drei Monaten nicht angegeben wurde, wird sofort das Gerät eingezogen.

Was sagt Ihr dazu?


Gruß Meike



Gepostet am 28.08.2007 um 19:36 von:
Benutzer: Meike
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