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 Moin    Moin   aus Thüringen,

bei uns sind gemäß der [I]Thüringer Verordnung über Zuständigkeiten auf den Gebieten des Preisangaben-, Wirtschaftsstraf- und Markenrechts[/I] (Thüringer Preisangabenzuständigkeitsverordnung -ThürPAngZVO-) vom 22. September 2005 [URL=http://www.parldok.thueringen.de/parldok/Cache/382054354D644800504FF1C
A.pdf]   [/URL] die LRA's u. kreisfreie Städte als untere Gewerbebehörden für die Verfolgung und Ahndung zuständig.

Das BMWi hat mal eine Übersicht über die zuständigen [URL=http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/V/vollzugsbehoerden-pangv,proper
ty=pdf,bereich=bmwi,sprache=de,rwb=true.pdf]Vollzugsbehörden zur PAngV in den Bundesländern[/URL] erstellt. Danach müßte bei Ihnen das Wirtschaftministerium zusändige Kontroll- und Verfolgungsbehörde sein ...  Kopfkratz  



Gepostet am 28.08.2007 um 19:09 von:
Benutzer: Puz_zle
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=16280#post16280


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