Forum-Gewerberecht

» Geldspielgeräte - Röhrenentnahmen «

danke TM

das "Zurückholen" einer Wirteauffüllung sehe ich auch als einen letztendlich "neutralen" Vogang an.

Doch was ergibt sich wo aus dem Auslesestreifen ?
Die Auffüllung habe ich ja im "Geldsackbeleg". Was ist mit der "Röhrenentnahme" ? Ergibt die sich auch aus dem Geldsackbeleg ? Oder nur aus dem Langausdruck ?

Es wäre schön, wenn ich mal einen solchen Streifen sehen könnte !

Es ist aber auf jeden Fall technisch sichergestellt, dass die Obergrenze "Röhrenauffüllung" nicht durch den Einsatz der Karte beim "Zurückholen der Auffüllung" überschritten werden kann ?

Grüße



Gepostet am 27.08.2007 um 22:06 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=16254#post16254


Beitrags-Print by Breuer76