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» Bedeutung des Urteils des 6. Senats des BVerwG vom 30. 03. 2007 «

hallo dieter

mit Deinem Beispiel hast Du den Nagel auf den Kopf getroffen.

Die "Grossen" trifft das eher weniger. Die "Kleinen" haben ein "Grosses" Problem.
Ich habe noch vor wenigen Tagen mit einem "kleinen" gesprochen, dem das so widerfahren ist. Nicht so schlimm wie von Dir dargestellt, aber rund 5.000 € "reichen auch schon aus".
Der Spieler meinte dann auch im Hinausgehen, dass er ja jetzt den schon lange geplanten Urlaub in die Karibik machen könnte !

Die einzige Möglichkeit, dagegen anzugehen, ist - neben dem o. a. Urteil - die "Weigerung" ein solches Gerät in die Aufstellung zu nehmen.

Aber was sagt dazu "der Kunde" ?


@ sunrise

Deinen Fragen kann man NICHTS hinzufügen !!
Allein der Auszahlungsvorgang - egal ob 10.000 oder 20.000 € - ist ein Witz ! Wieviel Münzen fasst der Hopper des Gerätes eigentlich ? Wieviel Mal muss man wieder auffüllen, damit der Gewinn dann ausgezahlt wird ?

Grüße



Gepostet am 26.08.2007 um 15:45 von:
Benutzer: gmg
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