Forum-Gewerberecht

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[quote][i]Original von tapier[/i]
[quote][i]Original von dieter116[/i]
Frag doch lieber mal nach den Lizenzgebühren für die Gewebliche Nutzung der Spiele ?[/quote]

Also ich gehe mal davon aus das das Urheberrecht damit nix zu tun hat, das wäre eine andere Geschichte und gehört hier nicht, ausserden interessiert es nicht wirklich jemanden.

Es geht hier einzig um die Zulässigkeit einer solchen 'Kreation' nach SpielV §6a, und ein Highscore ist nicht böse sonst müsste ja ein Flipper verboten sein (ja, ja, die alte Leier...).

Und da durch den Zeitakt in keiner Form ein Freikredit o.ä. möglich ist, sollte es hierbei kein Problem geben.[/quote]

Oh unabhängig von der anderen Diskussion in diesem Thread, hier moechte ich mich gerne mal einlklinken.

Tapier, ich glaube Du weisst nicht wovon Du redest. Ich habe genau dieses Thema 2004/2005 versucht zu realisieren, nicht alleine sondern mit relativ grossen Partnern.

Die Grundidee:

Man nehme viele xbox, PS2 oder damals den wii-vorgänger und vermiete legal gekaufte spiele gegen zeit in festen räumen mit ansprechendem ambiente.
(dieses schema gibt es in amerika und japan zuhauf , in deutschland gibt/gab es nur ein paar
sog. " xbox-Lounges" -wer googelt findet vielleicht noch was- )
der markt ist da, man denke nur an World of Warcraft oder Second Life.

damit sind wir an die grossen Distributoren herangetreten..komplettes schema, mit ablauf, räumen, marketing etc. => Bruchlandung, nintendo hörte immerhin zu, vivendi war nicht abgeneigt, der rest hat rundweg abgelehnt.

Fakt ist, die grossen rechteinhaber, wie vivendi, ea-games, sony, nintendo und micropose, aber auch deutsche hersteller haben daran absolut kein interesse, weil unser markt für die lächerlich klein ist und die es nur als lästige konkurrenz ansehen.

es war daher andersherum, man hat uns entweder gleich abgewiesen oder sogar sehr deutlich auf die unerwünschtheit dieser idee (mit folgen der nichtbeachtung) hingewiesen. damit war es erledigt.

über den hebel urheberrecht und schadensersatz würde hier eine lawine auf jeden kommen, der es ohne erlaubnis versuchen würde..
das aber nur am rande.



Gepostet am 24.08.2007 um 22:03 von:
Benutzer: eric
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=16181#post16181


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