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Ähh, Tosh...
es mag ja auf US-Recht zutreffen.
Aber meine Erfahrungen mit deutschem Recht ist eine andere:
Du giltst HIER solange als SCHULDIG bis DU das Gegenteil bewiesen hast.
Und selbst das ist nicht sicher, weil ja ein Verfahren wieder aufgerollt werden kann.
Gepostet am 24.08.2007 um 16:09 von:
Benutzer: tapier
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=16164#post16164
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