Forum-Gewerberecht

» Welche FUNGAMES mit angeblichem Up-Date nach § 6a SpielV gibt es aktuell noch in der Aufstellung ? «

Am Besten Du recherchiert und studierst mal gründlich bei den Herstellern!

NACH erfolgreicher Schulung weißt Du dann genau, WAS und WIE im DETAIL ein "FUNGAME" zu unterscheiden ist von einem "FUN-Geldspielgerät"!

Denn sehr viele "OA-MA`s haben oft keine genaue Ahnung was ein sog. "Fungame" und was ein "Fun-Geldspieler" ist.

Leider ist es so - ich wünschte es wäre anders!



Greetz

Euer Tosh



Gepostet am 23.08.2007 um 22:33 von:
Benutzer: ToshBerlin
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=16151#post16151


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