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» Bedeutung des Urteils des 6. Senats des BVerwG vom 30. 03. 2007 «

@ gmg
Unsere Meike hat in dem Beitrag "Neue Spielverordnung unzureichend umgesetzt" das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes 6 B 13.07 vom 30. 03. 2007 bekanntgegeben und eigentlich auch veröffentlicht !!
Was hat dieses Urteil nach Eurer Meinung jetzt in der Praxis für eine Bedeutung ???
a) für die Hersteller
b) für die Aufsteller

Müssen die Geld-Punktspielgeräte, obwohl es sich ja um zugelassene Geldgewinnspielgeräte handelt, modifiziert oder abgeschafft werden ??
Das Urteil ist zu den FUNGAMES ergangen, nicht zu den von der PTB zugelassenen Geldgewinnspielgeräten !


Bundesverwaltungsgericht Beschluss v. 30.03.2007 - Az.: 6 B 13.07:
Definition von Fun-Games

[B]Leitsatz:[/B]
[B]Ein verbotenes Fun-Games nach § 6a SpielVO liegt auch dann vor, wenn lediglich ein einmaliger Einsatz erbracht wird.
Für die Beurteilung als verbotenes Fun-Game ist es ebenso unerheblich, ob der Spieler "nachmünzen" kann oder nicht.
Entscheidend ist vielmehr, ob der Spieler die Möglichkeit hat, den eingesetzten Beitrag - auch in Form eines Punktekontos - zurückzugewinnen.[/B]

Soll jetzt mal wieder versucht werden, etwas ins falsche Licht zu rücken ??
Müssen jetzt die verbotenen Fun Games für neue GSG (in diesem Fall Punktegeldspieler) herhalten ?

Die Taktik kommt mir sehr bekannt vor, Fun Games haben keine PTB-Zulassung also Mülltonne !

Diesmal haben die Punkte-GSG aber eine PTB-Zulassung ?

@ Meike
Das war eine super Idee, diesen Themenbereich zu eröffnen, denn es ist wahrlich das wichtigste Urteil, um zu zeigen,
dass die technischen Richtlinien der PTB falsch sind.

Daher weht der Wind also ?
Spielt Euch bitte nicht als „Retter der kleinen Aufsteller“ auf.

Gruß
Peter



Gepostet am 23.08.2007 um 18:56 von:
Benutzer: ASS-Automaten
Der Original-Beitrag :
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