Forum-Gewerberecht

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Hej aus Hamm,
Ihr habt völlig richtig gehandelt. Seit Wegfall des Sammlungsgesetzes NRW hast du keine anderen Möglichkeiten mehr.

Gewerberechtlich ist da nichts zu machen, da ja keine Gewinnerzielung vorliegt.



Gepostet am 23.12.2005 um 06:55 von:
Benutzer: Jörg Wiesemeier
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=1613#post1613


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