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» Bedeutung des Urteils des 6. Senats des BVerwG vom 30. 03. 2007 «

@ sunrise

Ich habe zwar in den mir vorliegenden PTB-Zulassungen ( - 2084 ) nur den Höchstbetrag von 10.000 € gefunden, aber ich habe dann auch nicht mehr weiter nachgeforscht.

Bezüglich des neusten Gerätes aus dem Hause novo.... habe ich gerade eine Anfrage bei der PTB, da für dieses Gerät [B]kein [/B]Höchstbetrag in der Zulassung genannt worden ist.

Vielleicht kommt ja "vom Staat" Hilfe in der Form des angesprochenen Urteils, welches, um es noch einmal hervorzuheben, [U]durch Meike praktisch erst der Öffentlichkeit bekanntgegeben worden ist. [/U]Und Meike ist ja auch ein "Staatsdiener" ( also Hilfe quasi durch "die Hintertür" ). Vielleicht stellen die Geld-/Punktespieler( die Hochauszahler ) in absehbarer Zeit ( nicht sofort ! ) nur noch einen Gedanken an "damals" dar, so wie es ja jetzt wohl auch die FUNGAMES machen.

So mancher "von uns" hat für Bemerkungen, die er über diese neue Gerätegeneration gemacht hat, "eine Nase gedreht" bekommen. Vielleicht waren die Bemerkungen doch nicht ganz so falsch !! Es wird sich aber sicherlich keiner bei den Betroffenen, die wochenlang mit hängendem Kopf rumgelaufen sind, entschuldigen !


Die nächste Sitzung des Bund/Länderausschusses soll übrigens wohl erst im November 2007 stattfinden ! Ob wir da vorher noch eine Sondersitzung hinbekommen ?? Ich glaube es nicht !!

Aber:
Wie wäre es dann mal mit einer Telefonkonferenz, in der es nur um die zwei im Beitrag von Meike angesprochenen Punkte gehen würde ??


Grüße



Gepostet am 23.08.2007 um 17:27 von:
Benutzer: gmg
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