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» Bedeutung des Urteils des 6. Senats des BVerwG vom 30. 03. 2007 «

[quote] War das nicht ein fünfstelliger Euro-Betrag ??

Ich blicke also gespannt der Zukunft entgegen, wie wohl alle hier versammelten Aufsteller, was mit diesen GGSG passieren wird.

Ich gehe mal davon aus, dass die Aufstellerschaft hier mittlerweile ihre Verbände über dieses Urteil informiert hat und sich dort die Spezialisten mit dem Problem beschäftigen.

Wenn Ihr etwas hört, wäre ich für eine Rückmeldung dankbar...

Grüße[/quote]


Der Höchstgewinn des schon zugelassenen Novo-Star beträgt 20.000 € !

Bei einer 12er- Konzession wäre mit einem solchen gigantischen Einzelgewinn der Monatsumsatz (nicht der Gewinn) überschritten. Kann sich also nur eine Kette oder die Löwen-Aufstellung selbst erlauben, solche Geräte aufzustellen.

Jackpots wurden verboten. Wofür? Wenn es jetzt solche gigantischen Einzelgewinne gibt!

Sinn des Ganzen: Marktbereinigung.

Und vom Staat bekommt der kleine Familienbetrieb-Aufsteller keine Hilfe.

Der Aufsteller, den ich persönlich kenne hat nur noch Verzweiflung, Wut und Angst.


Mit freundlichen Grüßen
sunrise



Gepostet am 23.08.2007 um 16:55 von:
Benutzer: sunrise
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