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[quote][i]Original von gmg[/i]
@ dieter 116 und AlsunaSB

Nur wenn es online auf dem Portal des Herstellers genutzt wird, und dort Preise, Reisen, Geldgewinne etc. gewonnen werden können, haben wir dann nicht einen Verstoß gegen die Spielverordnung ?

Grüße[/quote]

[b]Das ekläre uns doch mal genau anhand der Spielverordung.[/b]

Der Betrieber einer solchen Spielkonsole vermietet lediglich diese zur Nutzung.
Er hat mit den ausgelobten Gewinnen nichts zu tun und auch mit dem Hersteller nicht.
Dann dürften auch keine Spielkonsolen in Videotheken vermietet werden oder Spiele hiezu, die die Möglichkeit der Teilnahme an solchen Spielen bieten.

Der Aufsteller ist nicht der Veranstalter, genauso wenig wie der Kaufmann, der Karten für die Teilnahme an Preisausschreiben auslegt.

Wenn, müssten diese Spiele selbst verboten werden.

Aslo bitte jetzt die Erläuterung wie sich hier ein Verstoss gegen die Spielverordnung ergibt und keine Vermutungen mehr.



Gepostet am 23.08.2007 um 08:41 von:
Benutzer: dieter116
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=16100#post16100


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