Forum-Gewerberecht

» Marktbeschicker mit festem Lager - § 14 ? § 55 ? Oder beides? «

Genau, ich höre gerade wieder wie meine Kollegin versucht dies jemanden zu erklären. Bei uns gibt es im Regelfall eine Reisegewerbekarte, da der Gewerbetreibende gar nicht wissen kann, ob es sich um einen festgesetzten Markt handelt.



Gepostet am 23.06.2005 um 11:17 von:
Benutzer: C. Schröder
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=161#post161


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