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[quote][i]Original von Sven Rothe[/i]
... Ich schließe mich ebenfalls den Vorrednern an: es kommt immer auf die [b]tatsächlich ausgeübte Tätigkeit[/b], nicht auf die angezeigte Tätigkeit an...[/quote]

Das sehe ich auch so, obwohl die Meldebescheinigung häufig von Gewerbetreibenden überbewertet wird (GewerbeSCHEIN).
Kann eigentlich anders nicht sein.
Wäre einzig die [b]angezeigte[/b] Tätigkeit maßgeblich, dann könnte ich einem Betrieb der "keine Lust" zur Anmeldung hat, keine Untersagung zukommen lassen (weil keine angezeigte Tätigkeit)? Nö. - Gelle?!

Nebenbei, die damalige Anmeldung war ein Irrtum. Aber auch in Behörden arbeiten Menschen und die machen manchmal Fehler. Kann man aber auch später noch berichtigen, wie weiter oben ausgeführt.
Da kann man eine gebührenfreie Abmeldung von amtswegen für den Nicht-Gewerbetreibenden in Betracht ziehen.

Gruß
Ralf



Gepostet am 23.12.2005 um 00:06 von:
Benutzer: Raindancer
Der Original-Beitrag :
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