Forum-Gewerberecht

» Bedeutung des Urteils des 6. Senats des BVerwG vom 30. 03. 2007 «

@gmg

Das war eine super Idee, diesen Themenbereich zu eröffnen, denn es ist wahrlich das wichtigste Urteil, um zu zeigen, dass die technischen Richtlinien der PTB falsch sind.

@ corleis
Wie anhand meiner Beiträge zu vermuten ist, bin ich dem Revoluzerjahrgang entsprungen und werde daher nicht müde zu sagen, dass die Spielverordnung gut ist und nur durch die technischen Richtlinien kontakariert wurde.


@ all
Ein Bauernopfer bringt uns allen nichts, sondern nur rechtskonforme klare Regelungen. Wen wollt Ihr denn alles austauschen und wie lange braucht der Nächste um sich einzuarbeiten und solange gibt es dann eine entscheidungsfreie Zeit. Ich denke, dass das der falsche Schluß wäre. Problemerkennung, Problemanalyse und dann ist schnelles Handeln gefordert und nicht monatelanges Stühlerücken.

Eigentlich sollte man noch mal allen aus dem BLA das Urteil im Langtext und nicht in dem entstellenden Kurztext aus dem Gewerbearchiv (empfand ich als Frechheit) mailen, damit keiner auf die dumme Idee kommt am §6a Spielverordnung zu modelieren.


Ich persönlich fände es gut, wenn eine Sondersitzung des BLA einberufen würde und es zu einer Klarstellung zum Thema Punktespielgeräte und zum Thema Pokerturniere (ich weiß gehört hier nicht hin, aber die Stellungnahme war ein rotes Tuch) kommen würde.

Mich persönlich würde es auch interessieren, wie man mal in eine solche BLA Sitzung rein kommt, denn ich hatte gelesen, dass auch ein jetzt pensionierter Kollege Rederecht hatte.



Eins ist denke ich allen klar, dass der Fehler, der durch die PTB gemacht wurde nicht zu Lasten der Aufsteller gehen kann.

Aber eins sollte doch eigentlich auch klar sein, dass nach den z.Zt. bestehenden technischen Richtlinien eigentlich kein einziges GGSG mehr zugelassen werden darf.

Die technischen Richtlinien müssen sofort geändert werden, damit die tanzenden Jungfrauen in Frieden Ruhen können und die externe Einwirkungsmöglichkeit sofort unterbunden wird. Denn die darf laut Spielverordnung gar nicht sein,- wie bereits schon ausführlich am Gesetzestext erläutert.


Gruß Meike



Gepostet am 22.08.2007 um 18:14 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=16081#post16081


Beitrags-Print by Breuer76