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» Bedeutung des Urteils des 6. Senats des BVerwG vom 30. 03. 2007 «

sorry tapier,

ich war mit meinen Bemerkungen noch nicht fertig, musste aber eine kleine essenstechnische Pause ( die Kinder !! ) einlegen.

Ich stelle hier fest, dass die Aufstellerschaft doch in nicht unerheblichem Umfang beunruhig ist. Unter Umständen ist dieses Urteil schon hunderten von Betroffenen ( wenn nicht mehr ) bekannt. Ich selbst habe gestern einen namhaften Verband über dieses Urteil informiert.

Wir müssen weiter davon ausgehen, dass etliche Ministerien, und wenn es jetzt durch diesen Beitrag geschehen ist, über dieses Urteil informiert sind.
Insofern appelliere ich jetzt an alle Beteiligten, die MInisterien und die Verbände, sich schnellstmöglich zu diesem Urteil zu äußern. Da müssen klare Worte und ENTSCHEIDUNGEN ( Fristen, Übergangsfristen etc. ) zu diesem Urteil - [B]schnellstmöglich[/B] - abgefasst werden!!

Wäre ich jetzt ein "kleiner" Automatenaufsteller, hätte ich die Befürchtung, dass die Ordnungsämter meinen, auf der Grundlage von dieser angesprochenen Entscheidung tätig werden zu müssen. PTB-Zulassung hin oder her. Insofern appelliere ich an DIE ORDNUNGSÄMTER, jetzt noch nicht tätig zu werden, sondern, falls überhaupt noch erforderlich, den Ministerien das entsprechende Urteil vorzulegen, und um Entscheidungshilfe zu bitten !!!

[B]Wann ist eigentliche das nächste Treffen des Bund-/Länderausschusses ??? Kann man den Termin nicht vorverlegen ??[/B]

So jetzt "habe ich fertig"!

Grüße



Gepostet am 21.08.2007 um 19:59 von:
Benutzer: gmg
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