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» Bedeutung des Urteils des 6. Senats des BVerwG vom 30. 03. 2007 «

Richtig dieter 116,

genau dieser Auffassung bin ich auch. Es handelt sich hier nicht um einen vergnügungssteuerlichen Beitrag.


Also kann man wohl davon ausgehen, dass sich bei der PTB zur Zeit neue Softwareversionen für die Geld-Punktspielgeräte "stapeln", da dieses Urteil ja schon fast 1/2 Jahr alt ist.

Ich gehe nicht davon aus, dass die herstellende Industrie so schlecht aufgestellt ist, und jetzt erst dieses Urteil, womöglich durch diesen Beitrag, sieht und reagiert. Obwohl, wenn ich es mir recht überlege, die neuesten Geräte aus dem Hause adp hatten nur noch einen dreistelligen Gewinnspeicher in Euro lt. Zulassung, und dann der Mann aus Österreich, welchen maximalen Gewinnspeicher hat der bei seiner letzten Kreation ??? War das nicht ein fünfstelliger Euro-Betrag ??

Ich blicke also gespannt der Zukunft entgegen, wie wohl alle hier versammelten Aufsteller, was mit diesen GGSG passieren wird.

Ich gehe mal davon aus, dass die Aufstellerschaft hier mittlerweile ihre Verbände über dieses Urteil informiert hat und sich dort die Spezialisten mit dem Problem beschäftigen.

Wenn Ihr etwas hört, wäre ich für eine Rückmeldung dankbar...

Grüße



Gepostet am 21.08.2007 um 18:52 von:
Benutzer: gmg
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