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» Marktbeschicker mit festem Lager - § 14 ? § 55 ? Oder beides? «

 Moin   ....aus Cloppenburg!

So seh ich das auch!

Wenn nix festgesetzter Markt, dann nix mit Marktprivilegien nach Titel IV GewO, sondern Reisegewerbe = Titel III GewO. Und wenn der Händler dann auch noch aus seinem Lager die Ware an die Kunden abgibt (nicht nur verkauft) greift m. E. auch Titel II und damit § 14 GewO.



Gepostet am 23.06.2005 um 07:39 von:
Benutzer: Kramer-Cloppenburg
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