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» Bedeutung des Urteils des 6. Senats des BVerwG vom 30. 03. 2007 «

 Moin  


Hallo dieter 116,

Zitat:

"die PTB sieht die Punkte nicht als geldwert an, sondern sagt es wäre eine erhöhte Gewinnerwartung. Dies ist falsch und trifft nur auf Sonderspiele zu, bei diesen kann man gewinnen oder auch nicht."

 geschockt  

Da frage ich mich, mit welchen Mitteln der PTB solch einen Mist so glaubhaft rübergebracht wurde.

Immerhin ist die PTB die technische Oberbehörde des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi), also vom Verordnungsgeber!  Kopfkratz    Kopfkratz  


Damit überhaupt eine Chance auf eine rechtssichere Änderung besteht, sollten zunächst innerhalb dieser Behörde und dieses Ministeriums die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen und der Lobbyistenflitz ausgekehrt werden.  schimpf  

Wie heißt es so schön: „Neue Männer braucht das Land. Wer leitet die disziplinarischen Maßnahmen ein?


Vor einem müssen die Aufsteller geschützt werden, dass sie kein weiteres mal als die Verlierer und die Gerätehersteller, nur wegen ihrer Lobbyarbeit, als die Gewinner dastehen.  schimpf    wut  


Wenn den Aufstellern vom Handel von der PTB zugelassene Geräte übergeben werden und sich später rausstellt, dass es diese Geräte in dieser Form gar nicht hätte geben dürfte, dann dürfte die Rechtsfolge klar sein.
Der Aufsteller hält sich am Händler schadfrei und der Händler evtl. an der PTB oder BMWI.
Ob das für den Händler bzw. Hersteller bei einer Gewinnspanne von etwa 500 – 1000% (Entwicklungs--/Produktionskosten zu Verkaufs-/Mietpreis) tatsächlich fatal ist, mag ich bezweifeln.
Ist von euch jemand gefragt worden, wie er den Wertverfall der heutigen Geräte verkraftet?  verwirrt  


Grüße



Gepostet am 20.08.2007 um 09:38 von:
Benutzer: magnum
Der Original-Beitrag :
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