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» Was verbirgt sich hinter dem Ausdruck "gesicherte Buchhaltung" bei Geldspielgeräten ? «

dieter116:

Es ist NICHT falsch!!!

DER ZWANGSAUSDRUCK bzw. DIE ZWANGSABSCHALTUNG EXISTIERT!!


Die Geräte nach Alter SpielVo wurden und werden nach 90 Tagen ausgelesen in den letzten Jahren (irgendwannin den 90er Jahren wurde von 60 auf 90 Tage verlängert).
Geräte nach Neuer SpielVo werden ebenfalls ALLE 90 Tage ausgelesen.


Was die Möglichkeit bei Bally und NSM bzg. einer internen "Auslesung" betrifft, so ist es richtig das man innerhalb bestimmter Test- bzw. Menüpunkte nur einige wenige Daten (z.B. bei Bally Geräten Kasse, Wirteauffüllung, Spieleanzahl, Quote des Kassierungszeitraumes) abrufen und diese auch löschen kann. Wenn diese gelöscht werden, werden aber auch die ganzen anderen Angaben bzgl. Röhrenfüllung, Fehlbeträge und Differenzen, Einwurf sowie Auswurf gelöscht und sind später nicht mehr abrufbar!
Daher haben/werden wohl die wenigsten Aufsteller diese Möglichkeit das zwangsweise abgeschaltete Gerät wieder in Betrieb zu nehmen - auch grade wegen der "Gefahr" vom Finanzamt geschätzt zu werden - genutzt/nutzen.


Also in der Praxis absolut NICHT ratsam!


ERGO: Die Zwangsabschaltung bzgl. eines Steuerausdrucks besteht seit ca. 1992/93 bis auf Weiteres!
Wer intern ausliest und löscht, um sein Gerät wieder in Betrieb zu nehmen weil er den Drucker vergessen hat, der ist selber schuld wenn er dann vom FA wesentlich höher geschätzt wird als es in der Realität wirklich gewesen wäre, WENN er ausgedruckt hätte auf Papier!


Stratmann:
SEI MAL GANZ VORSICHTIG MIT DEINER ÜBLEN VERLEUMDUNG!!!

Ich haue hier NIEMANDEN in die Pfanne!
Kapiere das und erzähle nicht solche LÜGEN HIER!

Eine absolute Frechheit!


Ich arbeite als Techniker und stelle mit meinem Aufsteller Geräte auf, kümmere mich um die Aquise sowie Realisierung neuer Aufstellplätze bzw. Konzessionen und mache die Buchhaltung!

Warum mache ich das? Weil mein Chef vor allem im Bereich des gehobenen Caterings eine Menge Aufträge bundesweit ausführt und dadurch nicht die Zeit hat. Er weiß genau was ich kann und leiste und welches Vitamin B ich aufgebaut habe. Daher kümmere ich mich um alles was mit Automaten zu tun hat, auch wenn ich selber auf dem Papier nicht der Aufsteller bin.

Das zur allgemeinen Info hier und zur KLARSTELLUNG!!!

[COLOR=red][SIZE=16][B]Ich verbiete mir eine derartige üble Nachrede und Verleumdung hier![/B][/SIZE][/COLOR]


Greetz


Euer Tosh



Gepostet am 19.08.2007 um 11:33 von:
Benutzer: ToshBerlin
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=15966#post15966


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