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» Was verbirgt sich hinter dem Ausdruck "gesicherte Buchhaltung" bei Geldspielgeräten ? «

Natürlich sollten aus den GGSG Streifen gezogen werden und zwar mit den dafür bekannten Druckern.
Der Streifen muss direkt und ohne Umwege aus dem Gerät kommen.
Ob ich dann zusätzlich Daten für meine Buchhaltung auf meinen PC lade,
ist mir natürlich freigestellt.
Auf alle Fälle sollte man die Originalstreifen aufbewahren.
So gut wie jeder Betriebsprüfer verlangt diese Streifen.

An diesen direkt gezogen Originalstreifen kann man auch nichts verändern.
Die sind, wie sie sind!

So machen es alle mir bekannten Kollegen und das ist der übliche Standard.
Warum sollte ich es auch anders machen?
Den Schlepptop zum Gerät schleifen macht doch keinen Sinn, oder?

Der MAS 3000 und auch das Löwengerät haben Speicherkarten, da kann ich meine Daten für den heimischen PC (zusätzlich zum Streifen und die Betonung liegt auf "zusätzlich") wenn ich denn möchte, ablegen.

Wer es anders macht, wird bei der nächsten BP mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit große Probleme bekommen.
Außerdem sollte man den "langen" Streifen ziehen. Das heißt, die
Statistikdaten müssen dabei sein.
Warum auch nicht?

@Tosh sollte mal hier nicht den Aufsteller spielen, der ist/war angestellter Techniker in Berlin und will hier wohl die Aufsteller in die "Pfanne hauen".

@tapier
Du betreibst deine Halle erst seit ca. 2 Jahren.
Ich würde mich wegen fehlender Streifen umgehend mit meinem Steuerberater
in Verbindung setzen.
Sonst kannst du vor der nächsten BP auswandern.



Gepostet am 19.08.2007 um 11:27 von:
Benutzer: Stratmann
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=15965#post15965


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