Forum-Gewerberecht

» "Spendensammlung" für Behindertenwerkstätten «

RGK ist wohl nicht erforderlich, Verstöße gegen Gewerberecht nicht erkennbar (es sei denn, die Schenkung ist von einer Spende abhängig, dann kann ein Entgeld, also Verkauf angenommen werden, geht aber aus dem Sachverhalt nicht hervor).
In Niedersachsen besteht lediglich eine Anzeigepflicht für Spendensammlungen, da ich für Sammlungen nicht zuständig bin, sind mir die Folgen einer unterbliebenen Anzeige nicht bekannt. Hinzu kommt erschwerend, dass bei überregionalen Sammlungen die Anzeige bei der entsprechenen Behörde, also z.B. auch beim Landkreis vorzunehmen ist. Eine Erlaubnis ist (leider) nicht mehr erforderlich  schimpf  
Ansonsten bliebe für den öffentlichen Verkehrsraum evtl. noch die Möglichkeit, wegen nicht vorhandener Sondernutzungserlaubnis einzuschreiten.
Mehr fällt mir momentan dazu auch nicht ein  Kopfkratz  .



Gepostet am 22.12.2005 um 14:02 von:
Benutzer: Hubert Steinmetz
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=1596#post1596


Beitrags-Print by Breuer76