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» Was verbirgt sich hinter dem Ausdruck "gesicherte Buchhaltung" bei Geldspielgeräten ? «

tosh und gmg : falsch

die Geräte ( alte SpVO) müssen nach 60 Tagen freigeschaltet werden, ob mit oder ohne Ausdruck.
Freischalten geht auch ohne Drucker.
Dies wird in der Gerätebuchhaltung aber wie ein Ausdruck gewertet., d.h. beim nächsten Ausdruck
ist das letzte Ausdruckdatum gleich dem Löschdatum, auch Nummer des Ausdrucks wird erhöht.
Das Löschen und Freischalten ermöglicht also keine Manipilation, aber es gibt eben keinen Zwangsausdruck und somit keine aufbewahrungspllichtige Grundaufzeichnung.
Somit darf das FA fröhlich schätzen .
Das machen die Steuerprüfer sowieso , dann aber eben mehr.
( btw , es gibt sogar Prüfer die Grundauftzeichnungen manipulieren um mehr schätzen zu können,
aber das Ganze ist dann ja auch keine Schätzung nach dem Steuerrecht, sondern lediglich ein 'Sicherheitszuschlag' .)


Bei Bally (das müsste Tosh doch nun genau wissen) gibt (oder gab ?) es dafür sogar einen Punkt im Servicemenu.
Nach Aufruf von diesem, waren auf nachfolgem Ausdruck alles auf 0,-.



Gepostet am 19.08.2007 um 09:23 von:
Benutzer: dieter116
Der Original-Beitrag :
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