Forum-Gewerberecht

» Was verbirgt sich hinter dem Ausdruck "gesicherte Buchhaltung" bei Geldspielgeräten ? «

Es gibt keinen Unterschied im GSG von wegen gesichert oder ungesichert.

Wenn die Geräte nicht ausgelesen werden (60 Tage war dies noch in den 90er Jahren - daher E 60 Ausleseadapter - heutzutage sind es 90 Tage) bleiben sie stehen und sind nicht mehr bespielbar! ZWANGSAUSDRUCK nennt man das.

Und das was man dann ausdruckt ist der sog. Zählwerksausdruck wie Ihr oben sehen könnt in meinem Beitrag. Erst NACH diesem Zwangsausdruck ist ein weiter bespielen des Gerätes wieder möglich.


Daher ist dem Finanzamt spätestens alle 90 Tage ein Ausdruck "sicher".

Das man diese Ausdrucke auch verändern kann - sie sind also somit nicht sicher - habe ich ja, ebenso wie tapier, bereits erwähnt.


Greetz


Euer Tosh



Gepostet am 18.08.2007 um 21:46 von:
Benutzer: ToshBerlin
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=15955#post15955


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