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» Bedeutung des Urteils des 6. Senats des BVerwG vom 30. 03. 2007 «

Unsere [B]Meike[/B] hat in dem Beitrag "Neue Spielverordnung unzureichend umgesetzt" das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes 6 B 13.07 vom 30. 03. 2007 bekanntgegeben und eigentlich auch veröffentlicht !! Meike, bitte sei so gut und verzeih mir ! Ich würde Dich bitten, diesen Beitrag als Deinen eigenen Beitrag anzusehen.

Einige wichtige Sätze aus dem Urteil wurden wie folgt zitiert:
"Wesentlich ist, dass jeder einzelne Spieltakt gesondert betrachtet wird."


"Wenn entsprechend der Auslegung des Gerätes eine bestimmte Anzahl von Punkten dem Spielvorgang zugeführt worden ist, ist der Einsatz getätigt. Werden infolge des Verlaufs des Spielvorganges Punkte gutgeschrieben, so ist ein Gewinn erzielt, auch wenn dieser im günstigsten Falle nur alle bisherigen Einsätze auszugleichen geeignet ist."


Da der Beitrag "Neue Spielverordnung unzureichend umgesetzt" seeehr umfangreich geworden ist, denke ich mir, hat dieser äußerst wichtige Teilbeitrag es verdient, als gesonderter Beitrag geführt zu werden, damit dieses so wichtige Urteil [U]nicht noch einmal unter die Räder kommt ![/U]

[B]Was hat dieses Urteil nach Eurer Meinung jetzt in der Praxis für eine Bedeutung ??? [/B]
a) für die Hersteller
b) für die Aufsteller

Müssen die Geld-Punktspielgeräte, obwohl es sich ja um zugelassene Geldgewinnspielgeräte handelt,[U] modifiziert [/U]oder [U]abgeschafft [/U]werden ?? Das Urteil ist zu den FUNGAMES ergangen, nicht zu den von der PTB zugelassenen Geldgewinnspielgeräten !

Zur Verdeutlichung:
Ich habe noch in dieser Woche an einem Gerät Novo..... gesessen und gespielt. Ich habe das Spiel BINGO gespielt. Lt. Spiel- und Gewinnplan sollte ich bei 7 Treffern bei einem Einsatz von 1,50 tanzenden Jungfrauen ( = € ) einen Gewinn von 1.500,00 tanzenden Jungfrauen ( = € ) erhalten.
Lt. § 13 SpielV darf die Summe der Gewinne abzüglich der Einsätze 500 € pro Stunde nicht übersteigen.
Ich hätte an dem Gerät bei dem genannten Einsatz das dreifache dieses Maximalbetrages erhalten, bei einer Spieldauer von ca. 3 - 4 Sekunden !!


Ich bitte um viele Antworten !

Grüße



Gepostet am 18.08.2007 um 21:44 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=15954#post15954


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