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» Was verbirgt sich hinter dem Ausdruck "gesicherte Buchhaltung" bei Geldspielgeräten ? «

@ corleis

Deine Darstellung hat mir gut gefallen !

Die Buchhaltung muß also vor dem Aufsteller und Anderen ( ? ) gesichert werden !

Ich frage mich nur, ob es dazu nicht irgendwo eine genaue Begriffsdefinition gibt. Der Ausdruck ist doch sicher durch die Industrie geprägt worden. Hat die Industrie nicht irgendwo dazu etwas schriftliches verfasst ? Mit der Suchmaschine findet man zu dem Begriff nichts !

Zu Deinen "Gerüchten":
Der PSION-Organizer (Mitte der 90´er Jahre ) ist bekannt . Ich habe einen im Fundus  großes Grinsen  .

@ tapier
Notebook
Klar, die Manipulationsmöglichkeiten sind bekannt ( vgl. Beitrag Tosh );
das kann ich auch.
Es wird nirgends vorgeschrieben, mit welchem Gerät Du die Kasse Deiner Geräte ausdruckst.

@ jasper
Abgabenordnung § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO;
freiweillige Selbstverpflichtung der Automatenaufsteller aus dem Jahr 1989
Stichwort: Zwangsausdruck

@ dieter 116
falsch;
Du must ausdrucken, sonst bleibt das GGSG nach einer bestimmten Tagesanzahl stehen.

Und was ausgedruckt wird, gehört zu den aufbewahrungspflichtigen Buchführungsunterlagen, da jedes Gerät eine Kasse darstellt.

Zusatz:
Wir machen aus diesem Beitrag keinen Steuerrechtsbeitrag.

Mich interessiert der Unterschied zwischen einer gesicherten und einer ungesicherten Buchhaltung in den Geräten !

Hat einer vielleicht doch noch eine Information, die er veröffentlichen kann ?

Grüße



Gepostet am 18.08.2007 um 21:06 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=15952#post15952


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