Forum-Gewerberecht

» "Spendensammlung" für Behindertenwerkstätten «

Hallo zusammen,

wie jedes Jahr zur Weihnachtszeit kommen Horden von Drückerkolonnen in die kleinen Städte geschneit um zu versuchen, was vom großen Kuchen abzukriegen:

Neues Beispiel von heute:

Polizei ruft an und teilt mit, dass in einem Kiersper Ortsteil drei Gestalten angetroffen wurden, die alle aus dem Raum Dresden/Leipzig stammen. Die drei geben an, dass sie Behindertenkarten "verschenken" würden, im Gegenzug aber um eine Spende bitten, die dann "der Behindertenwerkstatt" zu Gute kommt. Das Problem: In dem Ortsteil gibt es tatsächlich eine Behindertenwerkstatt, die aber von dieser Aktion nichts weiß.

Die Spender bekommen auch eine Quittung mit der Unterschrift des Sammlers. Dies kam einer Frau, die im Förderverein dieser örtlichen Behinderteneinrichtung ist, spanisch vor und hat die Polizei gerufen.

Die fragt jetzt, ob man für diese Tätigkeit eine RGK braucht:

Ich finde die Frage schwierig, denn es wird nichts verkauft sondern verschenkt. Das Geld was die Bürger spenden geht in unklare Kanäle.

Nach langer Diskussion (es waren natürlich ehemalige Gefangene die auf eine Announce geantwortet haben) hat die Polizei in Abstimmung mit uns einen Platzverweis ausgesprochen und gewartet, bis der Bulli mit Bad Hersfelder Kennzeichen das Stadtgebiet verlassen hat.

Es kann nun sein, dass es seitens der Polizei eine Anzeige wegen aggressiven Bettelns gibt.

Aber ein Verstoß gegen gewerberechtliche Vorschriften? Sehe ich eigentlich nicht. Oder habe ich das berühmte  Wand   vorm Kopf?

Viele Grüße

Axel Boshamer



Gepostet am 22.12.2005 um 13:44 von:
Benutzer: Boshamer
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=1595#post1595


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