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[quote][i]Original von dieter116[/i]
Frag doch lieber mal nach den Lizenzgebühren für die Gewebliche Nutzung der Spiele ?[/quote]

Also ich gehe mal davon aus das das Urheberrecht damit nix zu tun hat, das wäre eine andere Geschichte und gehört hier nicht, ausserden interessiert es nicht wirklich jemanden.

Es geht hier einzig um die Zulässigkeit einer solchen 'Kreation' nach SpielV §6a, und ein Highscore ist nicht böse sonst müsste ja ein Flipper verboten sein (ja, ja, die alte Leier...).

Und da durch den Zeitakt in keiner Form ein Freikredit o.ä. möglich ist, sollte es hierbei kein Problem geben.



Gepostet am 17.08.2007 um 10:40 von:
Benutzer: tapier
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=15926#post15926


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