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BGH verhandelt Strafen gegen private Wettanbieter

Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt heute erstmals über die Frage, ob deutsche Gerichte gegen private Wettvermittler Strafen wegen unerlaubten Glücksspiels verhängen dürfen. Umstritten ist vor allem die Frage, ob die deutsche Strafvorschrift mit europäischem Recht vereinbar ist.

Der Angeklagte hatte zwischen Oktober 2003 und April 2005 ohne behördliche Genehmigung ein Wettbüro im Saarland betrieben, in dem auch Sportwetten mit festen Gewinnquoten einer Firma mit Sitz in der Steueroase Isle of Man angeboten wurden. In der Vorinstanz war der Mann freigesprochen worden. Die Richter legten sich aber nicht fest, ob das Verbot unerlaubten Glücksspiels gegen das europäische Gemeinschaftsrecht und die Verfassung verstößt.

[size=14][b]Keine einheitliche Regelung in Deutschland[/b][/size]

[size=14][b]Tatsächlich gleicht das deutsche Glücksspielrecht einem Flickenteppich: Oddset-Wetten sind staatlich monopolisiert, Pferdewetten dagegen werden von Buchmachern angeboten. Spielcasinos sind in der Regel staatliche Monopolbetriebe, während die Aufstellung von Spielautomaten in gewerblichen Spielhallen - die Suchtgefahr Nummer eins - vergangenes Jahr sogar noch erleichtert wurde.[/b][/size]

Kaum weniger heikel ist das Thema Werbung. Dort sieht der Staatsvertrag zwar ein Verbot für Internetangebote sowie eine Beschränkung auf "Information und Aufklärung" vor. Ein Gericht monierte dagegen beispielsweise die Magnetwirkung des "Jackpot": Damit werde in einer "geradezu aufreizenden Art und Weise" geworben - obwohl das Bundesverfassungsgericht strikte Zurückhaltung bei der Werbung angemahnt hatte.

Gefunden unter: [URL]http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,,OID7299248_REF1,00.html[
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Gepostet am 16.08.2007 um 13:13 von:
Benutzer: anders
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