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Hallo liebe Kollegen,

auch ich sitze im Moment an einer "kleinen" Betrachtung zum vorliegenden Entwurf der Deregulierung des Gaststättenrechts (demnächst im nicht öffentlichen Forenbereich zu lesen).

Momentan schlage ich mich mit der Frage herum, wie das Gaststättenrecht bei unseren Nachbarn in Europa gehandhabt wird.

Ich habe heute mal mit der [B]Schweiz[/B] angefangen.

Ergebnis:
Gaststättenrecht ist dort Ländersache und in den kantonalen Gastgewerbegesetzen geregelt.

[URL=http://www2.zhlex.zh.ch/Appl/zhlex_r.nsf/WebView/C1256C610039641BC1256
036003D3E11/$File/935.11_1.12.96_20.pdf]Beispiel[/URL]

In der Regel gibt es eine Verordnung zu diesen Gastgewerbegesetzen.

[URL=http://www2.zhlex.zh.ch/Appl/zhlex_r.nsf/WebView/C1256C610039641BC1256
036003D3E38/$File/935.12_16.7.97_20.pdf]Beispiel[/URL]

- Das Gaststättengewerbe ist in den meisten Fällen erlaubnispflichtig.
- Wenn Erlaubnisfreiheiten bestehen, gilt dies in der Regel nicht für Alkohol.
- Es gibt eine Art Unterrichtungsnachweis
- Auch die Abgabe von Alkohol im Einzelhandel ist meist erlaubnispflichtig!

Aber auch in der Schweiz gibt es Diskussionen zur Deregulierung die Gaststättenrechts: [URL=http://www.kulturstadt-jetzt.ch/medien.html]Beispiel[/URL]

 Aufruf    Aufruf    Aufruf    Aufruf  
Ich wäre allen sehr verbunden, wenn wir gemeinsam auch aus anderen europäischen Ländern einen kurzen Einblick in das Gaststättenrecht zusammentragen könnten. Das Ergebnis sollten wir hier im öffentlichen Bereich posten, da es sicherlich auch für andere Belange als die "Deregulierung" von Nutzen sein kann.

Viele Grüße und schon mal im Voraus  Danke  

R. Land



Gepostet am 21.12.2005 um 23:03 von:
Benutzer: René Land
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=1590#post1590


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