Forum-Gewerberecht
» Anfrage an die Fun-Games Experten «
Hallo,
wenn ich zb. ein altes Fun-Game mit einem TFT Monitor 'Entkernen' würde
und anstelle desen zb. eine X-Box, Playstation oder einen PC einbauen.
Wie sieht es aus wenn ich dieses 'Gerät' dann zum Zeitarif (50ct/15min) zum Spielen bereitstellen würde ?
In diesem Fall müsste doch SpielV §6a erfüllt sein, es ist nun ja ein einfaches TV-Spielgerät.
Das Nutzungsendgeld wird eben nun nicht nach Kredit sondern nach Zeittakt berechnet.
Gewinne oder Spiel-(Zeit-)verlängerungen wären nicht möglich.
Erlaubt oder nicht Erlaubt ?
Gepostet am 15.08.2007 um 14:08 von:
Benutzer: tapier
Der Original-Beitrag :
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