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Hallo,

wenn ich zb. ein altes Fun-Game mit einem TFT Monitor 'Entkernen' würde
und anstelle desen zb. eine X-Box, Playstation oder einen PC einbauen.

Wie sieht es aus wenn ich dieses 'Gerät' dann zum Zeitarif (50ct/15min) zum Spielen bereitstellen würde ?

In diesem Fall müsste doch SpielV §6a erfüllt sein, es ist nun ja ein einfaches TV-Spielgerät.

Das Nutzungsendgeld wird eben nun nicht nach Kredit sondern nach Zeittakt berechnet.
Gewinne oder Spiel-(Zeit-)verlängerungen wären nicht möglich.

Erlaubt oder nicht Erlaubt ?



Gepostet am 15.08.2007 um 14:08 von:
Benutzer: tapier
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