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Kennt Ihr die Situation mit dem großen Brettt vom dem Kopf, das den Blick vorübergehend stark trübt? Ich habe gerade so eine Situation und bitte um Hilfe:
Da halten sich drittstaatliche Studenten einer englischen Kunstschule in der Bundesrepublik auf. Sie erhalten von der Kunstschule hier in Deutschland freie Unterkunft und Autos für die Mobilitätssicherung gestellt, sollen aber ihren sonstigen Unterhalt durch den Verkauf selbst gefertigter Kunstwerke (keine Kunstdrucke, sondern selbst gemalter Bilder) decken. Dafür gehen sie von Haus zu Haus.

Erfordernis einer RG-Karte?



Gepostet am 15.08.2007 um 12:01 von:
Benutzer: SE-Schwarzarbeit
Der Original-Beitrag :
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