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» Was verbirgt sich hinter dem Ausdruck "gesicherte Buchhaltung" bei Geldspielgeräten ? «

@ meike

Sorry, aber Deine Ratschläge, die ich bekanntlich jederzeit bekommen kann, wollte ich nicht einholen.

Mich interessiert im Augenblick [B]die Meinung aller Anderen[/B], die etwas zweckdienliches zum Thema zu berichten haben.

Frei nach dem Motto: Es lebe die Meinungsvielfalt !

Grüße



Gepostet am 12.08.2007 um 16:53 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=15745#post15745


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