Forum-Gewerberecht

» Was verbirgt sich hinter dem Ausdruck "gesicherte Buchhaltung" bei Geldspielgeräten ? «

Das Einzige was ich Dir dazu im öffentlichen Teil antworte, ist:

Ich kenne sogar eine anwaltliche Stellungnahme für einen Gerätehersteller aus NRW, der sich auf Pseudo-Nachrüstsätze für Fungames spezialisiert hat. Der Herr hat prüfen lassen, ob es mit der SpielV konform sei, dass das Fungame keine Buchhaltung mehr speichert.

Alles andere beim Kaffee.

Gruß Meike



Gepostet am 12.08.2007 um 15:24 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=15742#post15742


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