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» Was verbirgt sich hinter dem Ausdruck "gesicherte Buchhaltung" bei Geldspielgeräten ? «

In vielen Beiträgen im Forum wird im Zusammenhang mit Geldspielgeräten von einer gesicherten Buchhaltung gesprochen !

Was ist eigentliche eine "gesicherte Buchhaltung" ?

Gibt es einen Unterschied zwischen einer "gesicherten Buchhaltung" für Geldspielgeräte und der "Buchhaltung" in den Unterhaltungsgeräten ? Ist die Buchhaltung in Unterhaltungsgeräten unsicher ?

[B]Vor wem ist die Buchhaltung dann eigentlich gesichert worden ?[/B]

Vor dem Aufsteller ?
Vor dem Kunden, der möglicherweise illegal - durch die Nutzung von Tricks - handelt ?

Kann mir jemand bei der Klärung meiner Fragen helfen ??

 Danke   und Grüße



Gepostet am 12.08.2007 um 13:29 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=15740#post15740


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