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» Einsicht ins Führungszeugnis «

Hallo aus Meppen,

die Frage ist im BZRG geregelt. In § 30 Abs. 5 BZRG steht, dass die Behörde dem Antragsteller auf Verlangen Einsicht in das Führungszeugnis zu gewähren hat.

Schöne Grüße
Antonia



Gepostet am 21.12.2005 um 11:55 von:
Benutzer: Antonia Thien
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=1570#post1570


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