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» Einsicht ins Führungszeugnis «

Das Einsichtsrechts ist im Bundeszentralregistergesetz geregelt. Die Einsichtnahme ist in den Diensträumen möglich, wenn ich mich nicht irre.

Außerdem kann ich mich meinem Vorredner nur anschließen, erspart sicherlich eine Menge Arbeit.



Gepostet am 21.12.2005 um 11:52 von:
Benutzer: C. Schröder
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=1569#post1569


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