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» Einsicht ins Führungszeugnis «

Ich kann zwar keine allgemeingültige Rechtsgrundlage dafür benennen, aber allein die Umstände, dass es um ihre eigenen Daten geht, dass sie sich selbst auch Auszüge aus dem GZR und FZ besorgen kann und dass ihr diese Sachverhalte spätestens im Verfahren zur Versagung der Erlaubnis vorgehalten werden müssen, sprechen mehr dafür als dagegen, ihr zum jetzigen Zeitpunkt Einsicht zu gewähren. Möglicherweise erkennt sie dann ihre Chancenlosigkeit und zieht den Antrag zurück. Ein aufwendiges Verwaltungsverfahren weniger...



Gepostet am 21.12.2005 um 11:46 von:
Benutzer: Sven Rothe
Der Original-Beitrag :
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