Forum-Gewerberecht

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Hallo aus Kierspe,

Frau X kommt zum Gewerbeamt und beantragt eine Reisegewerbekarte. Bei der Überprüfung wird festgestellt, dass Einträge im GZR (Ordnungswidrigkeiten) und im FZ (Straftatbestände) aufgeführt sind. Die Kollegin rät daraufhin Frau X, ihren Antrag zurückzuziehen, weil die Straftaten im FZ so erheblich sind und auch mit der früheren Gewerbeausübung im Zusammenhang stehen, dass dem Antrag auf RGK nicht stattgegeben werden kann.

Frau X überlegt eine Weile und will dann in das FZ und GZR gucken, was denn da so drin steht, weil sie "völlig überrascht" ist.

Meine Frage: Können wir einfach Einsicht gewähren??

Viele Grüße

Axel Boshamer



Gepostet am 21.12.2005 um 11:35 von:
Benutzer: Boshamer
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