Forum-Gewerberecht

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[QUOTE]Du solltest nicht nur an dich denken, viele der grösseren Betreiber(ab 10 Hallen) wie ich auch sind Mega froh das es die gibt, obs Merkur, Bally, Hirscher, Höhns oder die anderen sind.[/QUOTE]

Als Antwort auf Deine Fragen nur soviel:

Leider schmeißst Du Vernetzung und Fern[B]steuerung[/B] in einen Topf. Gegen eine Fern[B]abfrage[/B] der Daten lt. SpielVO ist nichts einzuwenden.

Damit Du auch weiterhin „vernetzt“ bleiben darfst, solltest Du alles daran setzen, dass diese Vernetzung NICHT zur Fernsteuerung der Geräte missbraucht werden kann. Ansonsten wirst Du entweder über kurz oder lang Dein Personal aufstocken und auf Videoüberwachung umrüsten oder Dich auf ein kleineres Einzugsgebiet beschränken müssen.

Mich interessiert eine kontrollierbare Vernetzung zur Abfrage der Daten lt. SpielVO genau so wenig, wie die evtl. steuerrechtlichen Möglichkeit:

Mir geht es ganz alleine um den Wettbewerb!! - Ich werde die Wettbewerbsverzerrung durch die Fernsteuerung nicht länger hinnehmen. Durch die ständigen Röhrenauffüllungen könnte ich locker eine Person zusätzlich einstellen. Zeitgleich beschäftigen sich die Vernetzten damit, wie sie ihre Röhren ferngesteuert melken können und wie diese Röhrenentnahmen vom Rechner verbucht werden, damit die AQ schön linear bei etwa 65% oder vielleicht auch zeitweise nur bei 40% liegt.



Diese Fernsteuerungsmöglichkeit bedeutet für mich, dass es eine Bauartgleichheit nicht mehr gibt. Die Industriespielos können Rekordumsätze (-Kassen) fahren und ich muss mir Gedanken machen wovon ich mein Personal bezahlen kann. Im gleichen Augenblick wird 300 m von mir entfernt eine Industriespielo eröffnet, dessen "Betreiber" mir zu überhöhten Preise seine Geräte verkaufen will, nur damit ich mit diesen Höchstauszahlern für meinen „Mitbewerber“ Reklame mache.

Bei mir sollen die Spieler mit Höchstauszahlern angefixt und nebenan mit Niedrigauszahlern abgezockt werden. Es geht um meine finanzielle Existenz und dafür werde ich kämpfen und wenn das Problem nur durch ein absolutes Vernetzungsverbot gelöst werden kann, dann ist das eben so!



Gepostet am 07.08.2007 um 10:50 von:
Benutzer: Lingna
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