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[quote][i]Original von gmg[/i]
Warum sollen denn Ordnungswidrigkeiten im Spielhallenbereich nicht auch bundeseinheitlich den selben Betrag kosten ?
[/quote]

Prinzipiell halte ich die Ahndung von Verstössen gegen die SpielV für richtig.

Die Unterscheidung zwischen Vorsatz und Versehen ist sicher schwer.

Bei Deinem Vorschlag beginnt die Ahndung entgegen der gängigen und bewährten Praxis aus den Strassenverkehr sofort mit Punkten.
Ein Unternehmen, mit 100 und mehr Geräten kann durchaus, auch ohne Vorsatz dazu kommen, dass ein Gerät mal abgelaufen weiter spielt. Solche Fehler müssen natürlich auffallen, aber je mehr Geräte eine Firma betreibt, um so eher schneller kommt der Betreiber in den Bereich "Prüfung der persönlichen Geeignetkeit"

Gegenvorschlag:
Abgelaufen bis 1 Monat: Ordnungsgeld z.B. € 100
Je weiterer Monat: €100
Ab Vier Monaten: 1 Punkt
Ab sechs Monaten 3 Punkte + Geldstrafe
Mehr als 1 Jahr Geldstrafe und Prüfung der persönlichen Geeingnetkeit

Ab z.B. xy Punkte "Nachschulung" zum Punkteabbau möglich
ab z.B. yz Punkte "Aufstellverbot"

Das Hauptproblem ist, dass sonst schnell viele kleine Verstösse zu einem Aufstellverbot führen könnten, wodurch ggf. auch Arbeitsplätze gefährdet werden. Ich denke an ungewollte Laufzeitenüberschreitung, insbesondere bezgl. der Nachprüfung der Geräte nach 2 Jahren.
Ein Aufsteller, der mehr als 100 Geräte hat, könnte sonst durch unachtsamkeiten in Existenot kommen, während kleinere selbst bei Vorsatz erst einmal "was gut" haben.
Grossunternehmen mit ein paar tausend Geräten könnten innerhalb eines Monats bereits ihre Erlaubnis verlieren.
Davon ausgehend, dass eine Erhebung von € 100 je Monat Überschreitung unwirtschaftlich für den Aufsteller wäre, sollte das Ziel der Einhaltung der SpielV den Katalog steuern.



Gepostet am 05.08.2007 um 09:02 von:
Benutzer: Corleis
Der Original-Beitrag :
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